Ihr Nutzen:
Ihre Hauptaufgaben lt. Richtlinie 046.2751 sind:
- Durchführen von Bauüberwachungsleistungen bei Arbeiten an LST-Anlagen gemäß VV BAU-STE, gemäß Ril
809.0301 und künftig Ril 809.0803 sowie gemäß der gültigen Prozesse
- Wahrnehmen der Sicherungsüberwachung gem. Ril 132.0118
- Wahrnehmen der Aufgaben des Anlagenbeauftragten für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen gem.
Ril 132.0123A01
- Wahrnehmen der Aufgaben des Betra-Antragstellers und des Technischen Berechtigten gem. Ril 406.1201
Zielgruppe:
Bauüberwacher/Fachbauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik nach Richtlinie 046.2751 (nur für Dritte)
Voraussetzungen:
Die in der Richtlinie 046.2751 geforderten Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Folgende Themen werden behandelt:
Die Prüfung erstreckt sich über die Inhalte der Funktionsausbildung zum Bauüberwacher/Fachbauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik
Vorteile für Ihre Führungskraft:
Vor einem eigenverantwortlichen Einsatz als Bauüberwacher Bahn bzw. Fachbauüberwacher LST ist ein Feststellungsgespräch zu führen.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften des EBA wird für den Einsatz als Bauüberwacher Bahn (BÜB) eine zweijährige Berufserfahrung gefordert. Eigenverantwortlich als BÜB tätig sein darf der Mitarbeiter daher erst, wenn er diese Anforderung erfüllt. Während der Funktionsausbildung zum BÜB erwerben die Mitarbeiter jedoch weitere Qualifikationen, die zur "Gesamtqualifikation" BÜB gehören. Dies sind die Qualifikationen als Sicherungsüberwacher, Anlagenbeauftragter für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen und Betra-Antragsteller.
Bemerkung:
Wenn die Mindestteilnehmerzahl der Prüfung nicht erreicht wird, erhöhen sich die Kosten pro TN.
Die fachliche Verantwortung für die Prüfungen trägt die DB Netz AG, DB Training übernimmt nur das Teilnehmermanagement.
Trainingsort:
Inhouse oder in Trainingszentren von DB Training