Zertifizierung nach EG-Verordnung 303 und 305

Artikel: Zertifizierung nach EG-Verordnung 303 und 305

Traffic-Cert

Sichern Sie die reibungslosen Betriebsabläufe in Ihrem Unternehmen – lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch TRAFFIC-CERT jetzt zertifizieren! 

Alle Mitarbeiter, die operativ an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen arbeiten, müssen nach der EG Verordnung 303/2008 seit dem 4. Juli 2009 zertifiziert sein. 

Zugangsvoraussetzungen sind ab diesem Stichtag: Erfahrung mit Kälte- und Klimaanlagen sowie Kenntnisse der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der Verordnungen (EG) 303/2008, 1516/2007 und 842/2006. Die Zertifizierung dient der Sicherung des Umweltschutzes durch Kontrolle der Dichtheit von Kälteanlagen. In Härtefällen besteht noch eine befristete Übergangsregelung – nach deren Ablauf ist eine Sachkundebescheinigung zwingend vorgeschrieben.

Die Prüfung gemäß EG-Verordnung 303/2008 können Sie unter der Seminarnummer Pz2140 direkt buchen. 
 

Alle Mitarbeiter, die operativ mit fluorierten Treibhausgasen aus Hochspannungs-schaltanlagen arbeiten, müssen nach der neuen EG-Verordnung seit dem 4. Juli 2009 zertifiziert sein. In Härtefällen besteht noch eine befristete Übergangsregelung – nach deren Ablauf ist eine Sachkundebescheinigung zwingend vorgeschrieben.


Geprüft wird der sachgerechte Umgang mit Schwefelhexafluorid in Theorie und Praxis. Die Zertifizierung dient der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Instandhaltungstätigkeit. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des laufenden Betriebs. Die Sachkundebescheinigung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung erworben, die innerhalb der EU anerkannt wird.

Die Prüfung gemäß EG-Verordnung 305 können Sie unter der Seminarnummer: Pz2144 buchen.