Artikel: Traffic-Cert: Der sichere Weg zum Fahrzeugführer
Gesetzlich geregelte Prüfung
Sie benötigen professionelle Prüfungen?
Wir bieten Ihnen ein standardisiertes Angebot: Die Prüfungs- und Zertifizierungsstelle Traffic-Cert führt ab sofort für Sie die mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungen zum Eisenbahnfahrzeugführer/Zugbegleiter durch.
Eine Möglichkeit, die Sie vor Ihren anstehenden Prüfungen auf jeden Fall nutzen sollten: Traffic-Cert – die unabhängige und akkreditierte Prüfungs- und Zertifizierungsstelle von DB Training – führt für Sie jetzt die mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungen für Eisenbahnfahrzeugführer/Zugbegleiter durch.
Folgende Prüfungsarten deckt Traffic-Cert für Sie ab:
1. Schriftliche Prüfung durchführen
- Erstellung der schriftlichen Prüfung nach den Vorgaben des Eisenbahnbetriebsleiters
- Fertigen der Musterlösung
- Zuleitung der Prüfung an den benannten Prüfer
- Stellung eines geeigneten Prüfungsraumes
- Korrektur der geschriebenen Prüfung
- Dokumentation der Auswertung
2. Mündliche Prüfung durchführen
- Erstellung der Rahmenvorgabe zur mündlichen Prüfung nach den Vorgaben des Eisenbahnbetriebsleiters
- Fertigen der Musterlösung
- Zuleitung der Rahmenvorgabe an den benannten Prüfer
- Stellung eines geeigneten Prüfungsraumes
- Dokumentation der Bewertung
3. Praktische Prüfung durchführen
- Erstellung der Rahmenvorgaben nach den Vorgaben des Eisenbahnbetriebsleiters
- Fertigen der Rahmenlösung
- Zuleitung der Rahmenvorgabe an den benannten Prüfer
- Dokumentation der Bewertung
4. Praktische Prüfung unter Nutzung eines Fahrsimulators durchführen
- Erstellung der Rahmenvorgaben nach den Vorgaben des Eisenbahnbetriebsleiters
- Fertigen der Rahmenlösung
- Zuleitung der Rahmenvorgabe an den benannten Prüfer
- Stellung eines geeigneten Simulators für die Prüfungsdauer
- Dokumentation der Bewertung.
Selbstverständlich stellen wir Ihrem Eisenbahnbetriebsleiter auch nach DIN EN 17.024 zertifizierte Prüfer zur Verfügung bzw. erstellen im Auftrag die schriftlichen Prüfungen bzw. Rahmenvorgaben für die mündliche Prüfung.