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Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Telekommunikation (gemäß Ausbildungsrichtlinie 046.2758 der OB Netz AG)
Ausbildungsmodule
Nummer | Modulbeschreibung | Bü0101 | Grundmodul: Eisenbahnbetrieb |
Bü0102 | Grundmodul: Sicherungsüberwachung |
Bü0103 | Grundmodul: Sicherheit im Gefahrenbereich der Oberleitung |
Bü0230 | Fachmodul: Telekommunikation - laut Ril 046.2758 |
Bü0104 | Grundmodul: Betra beantragen |
Bü0105 | Grundmodul: Bau- und Vertragsrecht, Nachtragsmanagement |
Bü0106 | Grundmodul: Aufgaben, Funktion und Verantwortung nach VV Bau bzw. VV Bau/ STE |
PoBü24 | Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn oder Fachbauüberwacher Telekommunikation nach Richtlinie 046.2758 |
Oder nutzen Sie das Angebot zum Komplettausbildung:
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Komplettausbildung
Nummer | Beschreibung | Bü2758 | Komplettausbildung: Funktionsausbildung Bauüberwacher Bahn/ Fachbauüberwacher Telekommunikation gern. Ril 046.2758 |
PoBü24 | Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn oder Fachbauüberwacher Telekommunikation nach Richtlinie 046.2758 |
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Zugangsvoraussetzungen:
Tauglichkeit:
Tauglichkeitsnachweis gemäß Handbuch 10700 (Tauglichkeit und Eignung feststellen).
Fachlich:
Bauüberwacher Bahn Telekommunikation (BÜB TK)
- Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder
- Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. bestandene Laufbahnausbildung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss zusätzlich die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für TK-Anlagen nachgewiesen werden.
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Fachbauüberwacher Telekommunikation (FBÜ TK)
- Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker oder geprüfter Industriemeister der Fachrichtungen Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Fachrichtungen
oder
Für die Zulassung zur Ausbildung muss zusätzlich die Anerkennung als Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10 für Tk-Anlagen nachgewiesen werden.
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Berufserfahrung:
Um eine sinnvolle Strukturierung der Ausbildung zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Berufserfahrung folgendermaßen gestaffelt:
Bauüberwacher Bahn Telekommunikation (BÜB TK)
Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten in der Instandhaltung oder im Bau bahnspezifischer Telekommunikationsanlagen nachgewiesen werden.
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr in der Instandhaltung oder im Bau bahnspezifischer Telekommunikationsanlagen nachgewiesen werden.
Für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn Tk muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 2 Jahren in der Instandhaltung von oder im Bau bahnspezifischer Telekommunikationsanlagen nachgewiesen werden.
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Fachbauüberwacher Telekommunikation (FBÜ TK)
Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 6 Monate einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung oder im Bau bahnspezifischer Telekommunikationsanlagen.
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung oder im Bau bahnspezifischer Telekommunikationsanlagen.
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