Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher LST

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Artikel: Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher LST

Funktionsausbildungen

Nutzen Sie die Übersicht der Ausbildungsmodule und klicken Sie auf die entsprechende Nummer der Ausbildungsteile.

Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik (gem. Ausbildungsrichtlinie 046.2751 der DB Netz AG)

Ausbildungsmodule

Nummer

Modulbeschreibung

Bü0101

Grundmodul: Eisenbahnbetrieb

Bü0102

Grundmodul: Sicherungsüberwachung

Bü0103

Grundmodul: Sicherheit im Gefahrenbereich der Oberleitung

Bü0211

Fachmodul: Leit- und Sicherungstechnik - laut Ril. 046.2751

Bü0104Grundmodul: Betra beantragen 
Bü0105

Grundmodul: Bau- und Vertragsrecht, Nachtragsmanagement

Bü0106Grundmodul: Aufgaben, Funktion und Verantwortung nach VV Bau bzw. VV Bau/ STE 
PoBü21

Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik nach Richtlinie 046.2751


Oder nutzen Sie das Angebot zum Komplettausbildung: 

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Komplettausbildung

Nummer

Beschreibung

Bü2751

Komplettausbildung: Funktionsausbildung Bauüberwacher Bahn/ Fachbauüberwacher Leit- und Sicherungstechnik
gem. Ril 046.2751 
PoBü21

Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik nach Richtlinie 046.2751

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Zugangsvoraussetzungen: 

Tauglichkeit: 

Tauglichkeitsnachweis gemäß Handbuch 10700 (Tauglichkeit und Eignung feststellen).

Fachlich: 

Bauüberwacher Bahn LST (BÜB LST)
  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Leit- und Sicherungstechnik, Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union 

oder

  • Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z. B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV). 

Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss zusätzlich die Anerkennung als Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10 für LST-Anlagen nachgewiesen sein.

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Fachbauüberwacher LST (FBÜ LST)
  • Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker oder geprüfter Industriemeister der Fachrichtungen Leit- und Sicherungstechnik, Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Fachrichtungen 

oder

  • Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn der entsprechenden Fachrichtung 

Für die Zulassung zur Ausbildung muss zusätzlich die Anerkennung als Elektrofachkraft gem. DIN VDE 1000-10 für LST-Anlagen nachgewiesen sein.

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Berufserfahrung: 

Um eine sinnvolle Strukturierung der Ausbildung zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Berufserfahrung folgendermaßen gestaffelt: 

Bauüberwacher Bahn LST (BÜB LST)

Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik bzw. im Bau von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik nachgewiesen werden.

Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik bzw. im Bau von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik nachgewiesen werden.

Für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn LST muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 2 Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik bzw. im Bau von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik nachgewiesen werden.

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Fachbauüberwacher LST (FBÜ LST)

Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren nachgewiesen werden, davon mind. sechs Monate einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik im Geltungsbereich der EBO.

Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 2 Jahrennachgewiesen werden, davon mind. ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik im Geltungsbereich der EBO. 

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