Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Elektrotechnik

Artikel: Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Elektrotechnik

Funktionsausbildungen

Nutzen Sie die Übersicht der Ausbildungsmodule und klicken Sie auf die entsprechende Nummer der Ausbildungsteile. 

Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Elektrotechnik (gemäß Ausbildungsrichtlinie 046.2757 der DB Netz AG)

Ausbildungsmodule

Nummer

Modulbeschreibung

Bü0101

Grundmodul: Eisenbahnbetrieb

Bü0102

Grundmodul: Sicherungsüberwachung

Bü0201

Fachmodul: Elektrotechnik – laut Ril 046.2757

Bü0104Grundmodul: Betra beantragen 
Bü0105

Grundmodul: Bau- und Vertragsrecht, Nachtragsmanagement

Bü0106Grundmodul: Aufgaben, Funktion und Verantwortung nach VV Bau 
bzw. VV Bau/ STE 
PoBü23

Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik für Bahnstromversorgung, Oberleitungsanlagen oder elektr. Energieanlagen nach Richtlinie 046.2757


Oder nutzen Sie das Angebot zum Komplettausbildung: 

Ende des Expander-Inhaltes
Komplettausbildung

Nummer

Beschreibung

Bü2757Komplettausbildung: Funktionsausbildung Bauüberwacher Bahn/ Fachbauüberwacher Telekommunikation gern. Ril 046.2758 
PoBü23

Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik für Bahnstromversorgung, Oberleitungsanlagen oder elektr. Energieanlagen nach Richtlinie 046.2757

Ende des Expander-Inhaltes


Zugangsvoraussetzungen: 

Tauglichkeit: 

Tauglichkeitsnachweis gemäß Handbuch 10700 (Tauglichkeit und Eignung feststellen). 

Fachlich: 

Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB E)
  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Elektro oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union 

oder

  • Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).

Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung müssen, in Abhängigkeit vom Fachbereich, zusätzlich nachgewiesen werden:

  • Die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Oberleitungsanlagen und/oder elektrische Energieanlagen und/oder Bahnstromversorgungsanlagen 

und

  • Die Qualifikation als Anlagenbeauftragter für Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen gemäß Ril 046.2705.
Ende des Expander-Inhaltes
Fachbauüberwacher Elektrotechnik (FBÜ E)
  • Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker oder geprüfter Industriemeister der Fachrichtungen Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Fachrichtungen 

oder

  • Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn der entsprechenden Fachrichtung

Für die Zulassung zur Ausbildung müssen in Abhängigkeit vom Fachbereich zusätzlich nachgewiesen werden:

  • Die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Oberleitungsanlagen und/oder elektrische Energieanlagen und/oder Bahnstromversorgungsanlagen 

und

  • Die Qualifikation als Anlagenbeauftragter für Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen gemäß Ril 046.2705.
Ende des Expander-Inhaltes

Berufserfahrung: 

Um eine sinnvolle Strukturierung der Ausbildung zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Berufserfahrung folgendermaßen gestaffelt: 

Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB E)

Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 6 Monaten in der Planung bzw. Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld nachgewiesen werden.

Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr in der Planung bzw. Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld nachgewiesen werden.

Für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn E muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 2 Jahren in der Planung bzw. Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld nachgewiesen werden.

Ende des Expander-Inhaltes
Fachbauüberwacher Elektrotechnik (FBÜ E)

Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 6 Monate einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld.

Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld.

Ende des Expander-Inhaltes