Artikel: Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Elektrotechnik
Funktionsausbildungen
Nutzen Sie die Übersicht der Ausbildungsmodule und klicken Sie auf die entsprechende Nummer der Ausbildungsteile.
Bauüberwacher Bahn/Fachbauüberwacher Elektrotechnik (gemäß Ausbildungsrichtlinie 046.2757 der DB Netz AG)
Ausbildungsmodule
Nummer | Modulbeschreibung |
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Bü0101 | Grundmodul: Eisenbahnbetrieb |
Bü0102 | Grundmodul: Sicherungsüberwachung |
Bü0201 | Fachmodul: Elektrotechnik – laut Ril 046.2757 |
Bü0104 | Grundmodul: Betra beantragen |
Bü0105 | Grundmodul: Bau- und Vertragsrecht, Nachtragsmanagement |
Bü0106 | Grundmodul: Aufgaben, Funktion und Verantwortung nach VV Bau bzw. VV Bau/ STE |
PoBü23 | Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik für Bahnstromversorgung, Oberleitungsanlagen oder elektr. Energieanlagen nach Richtlinie 046.2757 |
Oder nutzen Sie das Angebot zum Komplettausbildung:
Ende des Expander-InhaltesKomplettausbildung
Nummer | Beschreibung |
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Bü2757 | Komplettausbildung: Funktionsausbildung Bauüberwacher Bahn/ Fachbauüberwacher Telekommunikation gern. Ril 046.2758 |
PoBü23 | Mündl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch zum Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik für Bahnstromversorgung, Oberleitungsanlagen oder elektr. Energieanlagen nach Richtlinie 046.2757 |
Zugangsvoraussetzungen:
Tauglichkeit:
Tauglichkeitsnachweis gemäß Handbuch 10700 (Tauglichkeit und Eignung feststellen).
Fachlich:
Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB E)
- Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Elektro oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder
- Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV).
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung müssen, in Abhängigkeit vom Fachbereich, zusätzlich nachgewiesen werden:
- Die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Oberleitungsanlagen und/oder elektrische Energieanlagen und/oder Bahnstromversorgungsanlagen
und
- Die Qualifikation als Anlagenbeauftragter für Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen gemäß Ril 046.2705.
Fachbauüberwacher Elektrotechnik (FBÜ E)
- Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker oder geprüfter Industriemeister der Fachrichtungen Elektro- oder Nachrichtentechnik bzw. verwandter Fachrichtungen
oder
- Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn der entsprechenden Fachrichtung
Für die Zulassung zur Ausbildung müssen in Abhängigkeit vom Fachbereich zusätzlich nachgewiesen werden:
- Die Anerkennung als Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für Oberleitungsanlagen und/oder elektrische Energieanlagen und/oder Bahnstromversorgungsanlagen
und
- Die Qualifikation als Anlagenbeauftragter für Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen gemäß Ril 046.2705.
Berufserfahrung:
Um eine sinnvolle Strukturierung der Ausbildung zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Berufserfahrung folgendermaßen gestaffelt:
Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB E)
Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 6 Monaten in der Planung bzw. Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld nachgewiesen werden.
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr in der Planung bzw. Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld nachgewiesen werden.
Für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn E muss eine einschlägige Berufserfahrung von mind. 2 Jahren in der Planung bzw. Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld nachgewiesen werden.
Ende des Expander-InhaltesFachbauüberwacher Elektrotechnik (FBÜ E)
Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 6 Monate einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld.
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden, davon mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung oder im Bau elektrotechnischer Anlagen im Eisenbahnumfeld.
Ende des Expander-Inhaltes